

Bitte informieren Sie sich anhand unseres Kundenanschreiben aus dem Januar 2010.
Wir möchten Sie an dieser Stelle nochmals darauf hinweisen, dass Sie weiterhin nur im Bereich der Sammelentsorgung mit Qutittungsbelegen arbeiten dürfen. Sollten Abfälle über Einzelentsorgungsnachweise abgewickelt werden, so haben Sie zwingend ein elektronisches Register zu führen. Sie benötigen also eine Signaturkarte und sollten ein entsprechendes Portal nutzen. Weitere Informationen erhalten Sie auch bei unserem eANV Partner.
Ihre Resebeck GmbH
ppa. Jan-Hilmar Franz